Ernst-Thälmann-Ring 58

Schönwalde I
Schlafplätze

5 Schlafplätze

Zimmer

4 Zimmer

Preis / Nacht

90,00 €

Details

Unsere 4‑Zimmer-Gästewohnung im Ernst‑Thälmann‑Ring 58 befindet sich in der 3. Etage und bietet den perfekten Rückzugsort für Familien, Freunde oder Besuch aus der Ferne.

Neben einem gemütlichen Balkon erwarten Sie ein Flur, ein Bad mit Dusche sowie eine voll ausgestattete Küche. In den vier separaten Zimmern finden bis zu fünf Personen bequem Platz. Ein Pkw‑Stellplatz gehört ebenfalls zur Wohnung.

Die Unterkunft liegt im Stadtteil Schönwalde I – einem gewachsenen Wohngebiet, das in den 1970er Jahren im Zuge der Stadterweiterung entstand. Heute verbindet es ruhiges Wohnen mit einer hervorragenden Infrastruktur.

Die Anbindung ist unkompliziert: Mehrere Buslinien verkehren in kurzen Abständen und bringen Sie schnell in alle Teile Greifswalds. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Schulen und Kindergärten befinden sich in direkter Nähe – vieles ist bequem zu Fuß erreichbar.

Lageplan

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Bezahlung
Kosten für Übernachtung und Endreinigung sind vor Übergabe der Schlüssel auf unserem Konto einzuzahlen. Eine Reservierung ist verbindlich, sollte unerwarteterweise eine Stornierung notwendig sein, muss diese 14 Tage vor dem beabsichtigten Anreisetag unseren Mitarbeitern vom Empfang (Fax. 03834 8040-299, E-Mail: post@wvg-greifswald.de) mitgeteilt werden.

Bankverbindung:
Kontoinhaber: Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald
IBAN:                 DE94 5501 0400 0705 0380 47
BIC:                    AARBDE5WDOM

Stornierung
Sollte unerwarteterweise eine Stornierung notwendig sein, muss diese 14 Tage vor dem beabsichtigten Anreisetag unseren Mitarbeitern vom Empfang (Fax: 03834 8040-299, E-Mail: post@wvg-greifswald.de) mitgeteilt werden. Ohne rechtzeitige Stornierung kann die WVG mbH den vollen Übernachtungspreis berechnen.

Alle Gästeappartements sind Nichtraucherwohnungen! Haustiere sind nicht gestattet.

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Steuersatz 3,00 € pro Übernachtung pro Erwachsener.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der Übernachtungssteuer befreit.